Ein Sturz auf dem Weg vom Wohnzimmer ins Arbeitszimmer im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall. Das entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen im Fall eines Gebietsverkaufsleiters, der 2018 beim Sturz von einer Wendeltreppe einen Brustwirbeltrümmerbruch erlitten hatte. Es handle sich weder um den Weg zum Ort der Tätigkeit noch um einen versicherten Betriebsweg, teilte das Gericht am Mittwoch mit. (Az. L 17 U 487/19)
Der Mann hatte zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Aachen gegen die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik geklagt, die ihm keine Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewähren wollte. Das Landgericht änderte das Urteil ab und wies die Klage zurück. Die Entscheidung fiel bereits im November, wurde aber jetzt erst veröffentlicht. Inzwischen ist eine Revision beim Bundessozialgericht anhängig.