Vor dem Berliner Kammergericht ist zum Auftakt eines Prozesses gegen eine 31-jährige mutmaßliche Angehörige der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) eine Verständigung zustande gekommen. Die Verteidigung habe einem Strafmaß zwischen drei Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten zugestimmt, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Bedingung sei ein umfassendes Geständnis. Die Frau soll im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin nach Syrien gereist sein.
Das genaue Strafmaß soll vom Umfang des Geständnisses der Angeklagten, der Schwere der bleibenden Schäden bei ihrer Tochter sowie ihrem Nachtatverhalten abhängen. Sollte sich herausstellen, dass die Angeklagte noch immer radikalislamische Ideen verfolge, könne dies in die Strafe mit einfließen, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Weiter verhandelt wird am Donnerstag kommender Woche.
Der Vater des Kinds war bei der Abreise der Frau nach Syrien nach Gerichtsangaben in Deutschland zurückgeblieben. In Syrien habe die Frau mehrere IS-Kämpfer geheiratet und ihre Tochter sowie weitere, in Syrien geborene Kinder im Sinn der IS-Ideologie erzogen.
Zumindest ihre ältere Tochter wurde laut Anklage Zeugin von Gewalt und Bombenangriffen und leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Während ihrer Zeit in Syrien habe die Angeklagte außerdem unberechtigt Sozialleistungen in Deutschland bezogen.
Im September 2018 sei die Frau aufgrund der erschwerten Lebensbedingungen in die Türkei ausgereist. Von dort sei sie im April 2019 nach Deutschland zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt soll sie mit ihrem vierten Kind hochschwanger gewesen sein.