Zwölf Jahre Haft nach tödlichem Messerangriff auf Jugendlichen in Berliner Park

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 13-Jährigen in einem Berliner Park ist ein Mann am Donnerstag zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten des Totschlags und einer gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er den Jugendlichen bei dem Geschehen 2020 erstach und zusätzlich einen weiteren Zeugen schwer verletzte.

Die Tat ereignete sich im Oktober 2020 in einer Unterführung im Monbijoupark im Stadtteil Mitte nahe der Museumsinsel. Die Richter sahen den von der Staatsanwaltschaft geschilderten Tathergang als erwiesen an. Demnach begann die Eskalation, als die Frau in Begleitung des verurteilten Gökhan Ü. dem späteren Opfer ausweichen musste.

Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht zwischen Ü. und der vierköpfigen Gruppe rund um das spätere Opfer. Der Verurteilte zückte ein Messer und stach erst auf den 13-Jährigen und kurz darauf auf einen jungen Mann in dessen Begleitung ein. Das Opfer starb durch einen rund zehn Zentimeter tiefen Stich ins Herz, der junge Mann wurde schwer verletzt und leidet noch heute an einschränkenden Nervenverletzungen.

Der Angeklagte gestand zum Prozessauftakt zwar die Stiche, sagte jedoch, sie seien zur eigenen Verteidigung nötig gewesen. Dass die Stiche in einem Fall tödlich endeten, sei „in keiner Weise“ beabsichtigt gewesen. Dies nahmen die Richter dem Angeklagten nicht ab. Vielmehr seien seine Angaben nicht konstant gewesen, auch eine anfangs konstruierte sexuelle Belästigung wurde nach den Zeugenaussagen der Frau in Ü.s Begleitung fallengelassen.

Auch das Drohszenario, in dem Ü. das Opfer als „Agressor und Streitsuchenden“ dargestellt habe, sei widerlegt. „Nicht das Opfer war der Angriffslustige, sondern der Angeklagte“, sagte Richterin Regina Alex. Der Auslöser sei letztlich nichtig gewesen – „es passiert doch ständig in Berlin, dass man mal ausweichen muss“. Ü. habe zwar nicht töten, aber seinen Gegenüber Respekt beibringen wollen. „Er wollte als Sieger vom Platz gehen.“

Durch die Aussage der Frau in Begleitung des Angeklagten kamen die Richter zu der Erkenntnis, dass Ü. „aktiv statt reaktiv“ gehandelt habe. Die Zeugin hatte einen Angriffsversuch der Gruppe um den 13-Jährigen verneint. Alex lobte ihre „enorm konstante Aussage“, die für das Urteil herangezogen wurde.

Trotz vielfach gefallener Beleidigungen sahen die Richter kein rassistisches Motiv. Einen 13-Jährigen niederzustechen, sei jedoch eine „unheimlich feige Tat“, sagte Alex in persönlichen Worten an den Verurteilten.

Die Richter verurteilten Ü. zu zehneinhalb Jahren wegen Totschlags und fünfeinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie legten die Urteile zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren zusammen. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, die Verteidigung dagegen einen Freispruch.

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