Nach dem wahrscheinlichen Aus für die Verankerung für Kinderrechte im Grundgesetz wird die große Koalition wohl auch nicht mehr die Ersetzung des Rassebegriffs im Grundgesetz auf den Weg bringen. Das sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, der „Rheinischen Post“. Die SPD machte dafür CDU und CSU verantwortlich und warf ihnen eine rückschrittliche Politik vor.
„Je näher das Ende dieser Legislaturperiode kommt, desto deutlicher wird es, welches Weltbild CDU und CSU weiterhin pflegen: rückschrittlich und modernisierungsfeindlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Nachrichtenagentur AFP. Wie auch bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verhindere die Union aktiv die Umsetzung bestimmter gemeinsam vereinbarter Vorgaben.
Wiese erinnerte daran, dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits auf die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der Verfassung geeinigt hatten. Gleichwohl verhindere die Unionsfraktion mit ihrer ablehnenden Haltung „den eindeutigen Schutz von Millionen Menschen, die täglich mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert sind“.
Damit spiele die Union „den Feinden unserer pluralistischen und toleranten Gesellschaft in die Hände“, warf Wiese dem Koalitionspartner vor. „Es reicht nicht, extremistischen Bestrebungen entgegentreten zu wollen. Wir brauchen einhundertprozentigen Einsatz bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Mit offenen Augen, jeden Tag“, betonte der SPD-Politiker.
Heveling hatte zuvor gesagt, es werde zwar wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss zum „Rasse“-Begriff geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch. Als einen Grund dafür nannte der CDU-Politiker die Auswirkungen der Klimaschutz-Entscheidung des Verfassungsgerichts auf alle weiteren Grundgesetzänderungen.
Die Verfassungsrichter hatten aus der Staatsziel-Bestimmung Umweltschutz deutliche Vorgaben für Gesetzesverschärfungen herausgelesen. Auch in der Debatte um einen Ersatz des Wortes „Rasse“ seien nun sorgsame Überlegungen notwendig, sagte Heveling. „Denn die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung öffnet.“
Derzeit heißt es im Grundgesetz, niemand dürfe „wegen seiner Rasse“ benachteiligt werden. Dies stößt schon lange auf Kritik, weil damit indirekt eine Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen unterstellt werde. Die Einigung von Seehofer und Lambrecht sah vor, stattdessen ein Verbot der Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ in die Verfassung aufzunehmen.