Die Bundesregierung hält eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen über Ende Juni hinaus weiterhin für notwendig. Es lasse sich jetzt allerdings noch nicht sagen, welche konkreten Maßnahmen im August oder September ergriffen würden beziehungsweise „dann noch nötig sind“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Vorerst befinde sich das Land aber weiterhin in der Pandemie.
Hintergrund ist die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese gilt derzeit bis Ende Juni und müsste vom Bundestag verlängert werden. Bislang war dies jeweils für drei weitere Monate erfolgt.
Ein Antrag der Koalition, über den der Bundestag an diesem Donnerstag abstimmen soll, sieht eine solche Verlängerung vor. Ein Zeitraum wird in der Beschlussvorlage bislang nicht genannt. Sie würde damit bis Ende September gelten, sofern der Bundestag nicht zuvor die Aufhebung beschließt.
Seibert wies darauf hin, dass die Feststellung Voraussetzung für alle zentralen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ist, sowohl durch den Bund wie auch durch die Länder. Dies betreffe den Infektionsschutz, aber auch Maßnahmen zur Pflege und Regeln zu Impfungen, Tests oder Einreisen.
„Bei allen positiven Entwicklungen, über die wir uns freuen, können wir noch noch nicht sagen, dass die Pandemie vorbei ist“, warb Seibert für eine Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage. Dies sehe auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) so: „Die Bundeskanzlerin unterstützt eine solche Verlängerung.“
Zu der Frage, für welchen Zeitraum dies geschehen solle, äußerte sich Seibert jedoch nicht. „Es ist der Bundestag, der das beschließt“, hob er hervor. Über die Frage, welche Einzelmaßnahmen dann damit verbunden wären, müsse ohnehin jeweils separat entschieden werden.
Aus der Unionsfraktion hatte es vergangene Woche Äußerungen zugunsten einer nochmals dreimonatigen Verlängerung gegeben. Auch aus der SPD wurde dieser Zeitraum genannt. Die FDP fordert dagegen, die Regelung Ende Juni auslaufen zu lassen. Auf jeden Fall Ende Juni enden soll auch nach dem Willen der Bundesregierung die bundesweite „Notbremse“-Regelung mit schärferen Regelungen für Regionen mit Corona-Inzidenzwerten über 100.