Bundestag beschließt Reform des Mietspiegelrechts

Bundestag/Reichstag
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Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Die Abgeordneten stimmten in der Nacht zum Freitag mehrheitlich für das Mietspiegelreformgesetz, das unter anderem künftig jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Das Kabinett hatte das Reformgesetz gemeinsam mit einer Mietspiegelverordnung Mitte Dezember beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit der Reform werde die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln erleichtert und deren „Qualität und Transparenz“ gesteigert. „Wir legen fest, welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen.“ So würden auch Rechtsstreitigkeiten verhindert.

Auch die Union betonte die Relevanz des Mietspiegels – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Mietspiegel müssten künftig nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet“ werden, erklärte der Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak (CDU). Das schaffe „Rechtssicherheit und Akzeptanz“.

Mieter und Vermieter können nach den Plänen nun dazu verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen.

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