Bundestag beschließt Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen

Bild: Kittiphan - Fotolia.com

Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen verabschiedet. Zentrales Element ist ein Reisesicherungsfonds, wie der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner erklärte. „Der Fonds sichert nicht nur gegen mögliche Schäden bei Insolvenzen ab, sondern deckt im Krisenfall auch die Kosten ab, um Reisende zurück nach Hause zu holen“, erklärte Brunner weiter. Reiseveranstalter sollen 750 Millionen Euro in den Fonds einzahlen.

Mit dem Fonds soll auch verhindert werden, dass der Staat bei insolvenzen von Reiseveranstaltern einspringen muss. Insbesondere die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hatte gezeigt, dass die Haftungsbegrenzung von Versicherungen für zu erstattende Beträge auf 110 Millionen Euro nicht ausreicht, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt.

Auch die Corona-Pandemie habe die Liquiditätslage von Reiseveranstlatern weiter geschwächt. Die Prämien, die Reiseveranstalter für ihre Versicherungen zahlen müssen, seien zudem gestiegen. Einzelne Versicherer hätten sich außerdem komplett aus dem Markt zurückgezogen – im Extremfall könne dies zu einem Zusammenbruch des Markts für Insolvenzversicherungen führen.

Mit dem Reisesicherungsfonds soll dieser Gefahr nun begegnet werden. Die Gelder aus dem Fonds sollen im Insolvenzfall aber auch verwendet werden können, um geleistete Vorauszahlungen an Verbraucher zurückzuzahlen, Urlaubern die Heimreise zu ermöglichen und sie bis zur Rückreise unterzubringen.

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