In Deutschland gelten künftig schärfere Strafgesetze gegen rechte Hetze sowie zum Schutz von Frauen und Kindern. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag ein Gesetzespaket, mit dem Feindeslisten und verletzende Beleidigungen verboten werden. Außerdem gibt es Verschärfungen beim Stalking, der Zwangsprostitution und kriminellen Handelsplattformen. Zudem wird künftig nach einer antisemitischen Straftat die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt.
Auf den Feindeslisten veröffentlichen zumeist Rechtsextreme Name und Anschrift ihrer Gegner. In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die geeignet und bestimmt dafür sind, Bürger Gefahren auszusetzen. Neu ist auch der Straftatbestand der verletzenden Beleidigung: Geschützt ist damit, wer wegen seiner oder ihrer nationalen, religiösen oder ethnischer Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft wird. Eine Volksverhetzung liegt zumeist nicht vor, weil die Nachricht nicht öffentlich verbreitet wird.
Verboten ist nunmehr auch das Zeigen von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Davon soll auch die Flagge der radikalislamischen Hamas erfasst werden.
Ferner wird die Strafbarkeitsschwelle für Stalking gesenkt. Künftig reicht es schon, wenn ein wiederholtes Nachstellungsverhalten nachgewiesen wird, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Der neue Tatbestand erfasst künftig auch die Fälle, in denen Täter Stalking-Apps einsetzen. Strafbar sind auch Fälle, in denen der Täter die Identität seines Opfers vortäuscht und in sozialen Medien Konten anlegt, über die er Bilder oder Nachrichten veröffentlicht.
„Stalker bedrohen und belästigen die Betroffenen oft Tag und Nacht“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Das kann schrecklicher Psychoterror sein – meist gegenüber Frauen, seltener aber auch gegenüber Männern.“ Auch im Netz würden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. „Falsche Identitäten werden vorgetäuscht und Betroffene bloßgestellt oder diffamiert.“
Zur Bekämpfung der Zwangsprostitution wird eine Regelung geschaffen, mit der sich Freier bereits dann strafbar machen, wenn sie eindeutige Hinweise darauf haben, dass die Frauen nicht freiwillig arbeiten. – wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der Frau. Strafbar werden mit der Neuregelung zudem im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch von Kindern.
Durch einen weiteren neuen Straftatbestand machen sich Betreiber krimineller Handelsplattformen schon dadurch strafbar, dass sie die Strukturen für den Handel von illegalen Gütern schaffen. Oft arbeiten solche Handelsplattformen automatisiert, so dass der Betreiber keine Kenntnis von konkreten Einzelgeschäften hat, oder es vorgibt.
Nach der Neufassung des Staatsbürgerschaftsrechts wird allen Menschen die Einbürgerung verweigert, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Straftat verurteilt wurden – das Verbot gilt so lange, wie das Urteil im Bundeszentralregister erfasst ist.
Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auch auf die jüngsten antiisraelischen Kundgebungen, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), im Bundesrat sagte. Derartige Exzesse könnten nicht hingenommen werden.
Das neue Gesetz regelt auch die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung. Nachfahren von NS-Verfolgten können künftig die deutsche Staatsbürgerschaft auch dann annehmen, wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten.
In einer ebenfalls beschlossenen Neufassung der Strafprozessordnung ist zudem festgelegt, dass bei schwersten Straftaten wie Mord und Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach einem Freispruch das Verfahren neu aufgerollt werden kann, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Dies ist bislang nicht möglich.