Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Weimarer Richter wegen einer Entscheidung zur Maskenpflicht in Thüringer Schulen hat es Durchsuchungen in drei Bundesländern gegeben. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern wurden am Dienstag in insgesamt 14 Fällen die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte.
Ziel sei die Beschlagnahme von beweisrelevanter Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und den Zeugen gewesen. Gegen die Zeugen selbst bestehe kein Tatverdacht.
Der am Weimarer Amtsgericht tätige Familienrichter hatte Anfang April unter Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet, wobei er sich auf einen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch berief. Das Urteil und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten Verwunderung aus.
Das Thüringer Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Weimarer Richters im Mai auf und begründete dies mit der fehlenden „Regelungskompetenz“ des Familiengerichts. Gegen den Richter selbst wird wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt.
Bereits Ende April war laut Staatsanwaltschaft ein vom Amtsgericht Erfurt angeordneter Durchsuchungsbeschluss vollstreckt worden. Dabei seien die gesuchten Beweismittel nur teilweise aufgefunden worden. Eine von dem Beschuldigten gegen den zunächst erlassenen Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde verwarf das Landgericht Erfurt inzwischen als unbegründet.