EuGH weist Klage Ungarns gegen EU-Parlamentsabstimmung ab

EuGH/Justizia
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage Ungarns gegen eine Entschließung des EU-Parlaments zur Rechtsstaatlichkeit in dem Mitgliedstaat abgewiesen. Das Gericht in Luxemburg urteilte am Donnerstag, das Parlament habe bei einer Abstimmung für ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn die Zweidrittelmehrheit auf korrekte Weise erreicht. Dies hatte Ungarn gerichtlich angezweifelt. Das EU-Parlament hatte im September 2018 für ein Rechtsstaatsverfahren gestimmt und vom Rat eine Feststellung gefordert, ob Ungarn Gefahr laufe, die Grundwerte der EU zu verletzen. (Az. C-650/18)

Gegen den Parlamentsentscheid zog Ungarn vor den EuGH. Die Regierung in Budapest argumentierte mit dem Abstimmungsmechanismus: Es gab 448 Ja- und 197 Neinstimmen, 48 Abgeordnete enthielten sich. Nach Ansicht Ungarns hätten die Enthaltungen berücksichtigt werden müssen – dann wäre die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt.

Bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses über die Entschließung habe das EU-Parlament die Enthaltungen zu Recht unberücksichtigt gelassen, hieß es nun im EuGH-Urteil. Zudem seien die EU-Parlamentsabgeordneten vor der Abstimmung darüber informiert gewesen, dass eine Enthaltung nicht mit in die Berechnung des Abstimmungsergebnisses einfließe.

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