EuGH: YouTube haftet nicht automatisch für illegale Inhalte

YouTube - Bild: Mehaniq via Twenty20
YouTube - Bild: Mehaniq via Twenty20

YouTube und andere Internetplattformen haften nicht automatisch für dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie vom Rechteinhaber darauf hingewiesen werden, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wenn ein Betreiber weiß, dass auf seiner Plattform häufig geschützte Werke verbreitet werden, muss er zudem technische Vorkehrungen dagegen treffen. Ob danach die bisherigen Maßnahmen ausreichen, müssen nun die deutschen Gerichte prüfen. (Az: C 682/18 und C 683/18)

Kläger im ersten Fall ist der deutsche Musikproduzent Frank Peterson. Nach eigenen Angaben hat er Rechte an Werken und Konzerten der britischen Sopranistin Sarah Brightman. Er verlangt Schadenersatz von YouTube, weil dort private Konzertmitschnitte und Musik aus dem Album „A Winter Symphony“ abrufbar waren.

Im zweiten Fall klagt der niederländische Fachverlag Elsevier gegen das Schweizer IT-Unternehmen Cyando, das das Sharehosting-Portal uploaded betreibt. Dort waren medizinische Fachbücher des Verlags illegal zum Download angeboten worden.

„Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte“, urteilte hierzu nun der EuGH. Denn eine solche Wiedergabe setze über die rein technische Bereitstellung der Plattform einen aktiven Beitrag des Betreibers voraus.

Demnach muss ein Betreiber aber technische Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen treffen, wenn er „weiß oder wissen müsste, dass über seine Plattform im Allgemeinen durch Nutzer derselben geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden“. Plattformen, die es auf die illegale Verbreitung geschützter Werke anlegen, können von Rechteinhabern direkt haftbar gemacht werden, urteilte der EuGH.

Über die konkreten Klagen müssen nach diesen Maßgaben nun wieder die deutschen Gerichte entscheiden. Sie werden insbesondere zu prüfen haben, ob die bisherigen Schutzvorkehrungen von YouTube und gegebenenfalls auch uploaded ausreichend sind.

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