Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen

Kuppel des Reichstag/Bundestag
Kuppel des Reichstag/Bundestag

Überlange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen in Verträgen etwa fürs Handy oder das Fitnessstudio sollen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Es soll auch den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern.

Zukünftig gilt, dass Verträge, die sich automatisch verlängert haben, monatlich gekündigt werden können, wie Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erläuterte. Erleichtert wird demnach die Kündigung von im Internet geschlossenen Dauerverträgen: Mit einem Kündigungsbutton können Verbraucherinnen und Verbraucher sie künftig auf demselben Weg und genauso einfach kündigen, wie sie diese abgeschlossen haben.

Telefonwerbung darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ursprünglich war im Gesetz für faire Verbraucherverträge auch die Pflicht zur Textform beim Abschluss von Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung vorgesehen – diese Regelung werde nun mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet, teilte Lambrecht mit. „Vertragsschlüsse am Telefon sind in diesem wichtigen Sektor damit künftig nicht mehr möglich.“

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