Gesetz für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vorerst gescheitert

Bundestag/Reichstag
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Das Gesetz der großen Koalition zum Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat beschloss am Freitag, wegen der strittigen Finanzierung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bund wolle sich bislang nur unzureichend an den Kosten beteiligen, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der Länderkammer. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung.

Der Bund gebe „nach außen den großen Familienversteher“, beteilige sich daran aber in sehr bescheidener Weise an den Kosten, beklagte Kretschmann. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann nun nach einer Einigung suchen, die Bundestag und Bundesrat dann aber im September noch billigen müssten.

„Kinder und Familien in unserem Land haben dieses Signal nicht verdient“, erklärte Lambrecht in Berlin zur Entscheidung des Bundestags. „Wir haben seit Beginn der Corona-Pandemie jeden Tag vor Augen geführt bekommen, dass es auf gute und verlässliche Kindertagesbetreuung ankommt“, hob sie hervor.

„Bund und Länder haben jetzt die gemeinsame Aufgabe schnell eine Lösung zu finden, damit das Gesetz doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann“, forderte Lambrecht. Der Bund habe die Investitionsmittel von zwei Milliarden Euro auf bis zu 3,5 Milliarden Euro aufgestockt und eine Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von fast einer Milliarde Euro zugesagt.

Lambrecht reagierte damit auf die Kritik der Länder, der Bund stelle nicht genügend Geld zur Verfügung. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht noch Chancen, dass das Vorhaben in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. „Der Vermittlungsausschuss ist ja immer ein ganz klares Signal, dass die Länder nicht die Klappe runtermachen“, sagte sie in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv. „Im Vermittlungsausschuss ist hartes Verhandeln gefragt. Ich würde es mir wünschen, dass es kommt.“

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte eine Einigung an. „Hier muss eine Lösung gefunden werden, um die Interessen des Bundes und der Länder in Einklang und den Ausbau der Ganztagsbetreuung zügig auf den Weg zu bringen“, hieß es in einer Erklärung.

Der Rechtsanspruch hätte ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten sollen. In den darauf folgenden Jahren sollten die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung gehabt.

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