Ein hessischer Polizist ist vom Amtsgericht Alsfeld von Vorwürfen der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen worden. Der Mann erhielt zugleich eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Amtsgericht am Dienstag mitteilte. Er muss zudem 1500 Euro an die Anne-Frank-Bildungsstätte in Frankfurt am Main zahlen.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, als Teilnehmer verschiedener Whatsapp-Chatgruppen zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember 2018 mehrfach strafrechtlich relevante Inhalte verschickt zu haben, darunter auch Bilder von Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und zum Hitlergruß ausgestrecktem rechten Arm. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2018 wurden diverse NS-Devotionalien beschlagnahmt. Im disziplinarrechtlichen Verfahren wurde dem Mann verboten, seine Dienstgeschäfte weiter zu führen. Das Urteil des Amtsgericht Alsfeld ist noch nicht rechtskräftig.