Die AfD wird in einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte als „rassistische und rechtsextreme Partei“ eingeordnet. Rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms, der AfD-Strategie sowie der Positionierungen von führenden AfD-Politikern, erklärte das Institut am Montag. Diese Positionen richteten sich gegen die im Grundgesetz verankerten „unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte“.
In der Analyse mit dem Titel „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ wird untersucht, „was unter rassistischen und rechtsextremen Positionen zu verstehen ist und inwiefern die AfD entsprechende Positionen vertritt“. Die Studie kommt dabei zu dem Schluss, die AfD habe sich als Gesamtpartei dahingehend entwickelt, „dass sie als eine rassistische, national-völkische und damit rechtsextreme Partei zu bewerten ist“.
Der Autor der Analyse warnt zudem: „Werden rassistische und rechtsextreme Positionen sogar von Parteien vertreten, die in die Parlamente eingezogen sind, wächst die Gefahr der Normalisierung solcher Positionen.“ Führende AfD-Politiker verträten sogar Positionen, „in denen sie der Gewalt das Wort reden“.
Das Menschenrechtsinstitut forderte die anderen Parteien auf, sich klar von der AfD abzugrenzen: „Um die Grundlagen der Verfassungsordnung wirksam zu verteidigen, müssen insbesondere die auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Parteien rassistischen und rechtsextremen Positionen widersprechen, sich klar von Parteien, die solche Positionen vertreten, abgrenzen und verhindern, dass diese direkt oder indirekt politische Gestaltungsspielräume erlangen.“