Karlsruhe lehnt AfD-Eilantrag zu EU-Corona-Hilfsfonds ab

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD gegen die Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds abgelehnt. Da das Gesetz bereits durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, habe sich der Antrag erledigt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz am 23. April unterschrieben, nachdem Karlsruhe einen anderen Eilantrag dagegen abgewiesen hatte. (Az. 2 BvE 4/21)

Die AfD hatte ihre Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung damals aber schon eingereicht, weswegen nun über Letzteren entschieden wurde. Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden der AfD und des „Bündnis Bürgerwille“ gegen das Gesetz wird in Karlsruhe noch beraten, darum ging es in der aktuellen Entscheidung nicht.

Mit dem sogenannten Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz stimmte Deutschland zu, dass die EU-Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen kann, die über Zuschüsse und Kredite verteilt werden sollen. Inzwischen ist dieses Vorgehen von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert.

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