Ein vor mehr als einem Jahr von Covid-19 genesener Mann aus Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Benachteiligung gegenüber anderen Genesenen geltend zu machen, deren Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt. Der Kläger sei von den angegriffenen Regelungen gar nicht mehr betroffen, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Die Voraussetzungen für die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung lägen an seinem Wohnort nicht mehr vor. (Az. 1 BvR 1260/21)
Die im Mai in Kraft getretene Verordnung sieht Ausnahmen – etwa bei der Testpflicht – für Menschen vor, die vor weniger als einem halben Jahr von Covid-19 genesen sind. Es wird davon ausgegangen, dass sie genügend Antikörper im Blut haben. Der Mann, der im März 2020 Covid-19 hatte, fühlte sich dadurch benachteiligt. Er bemängelte auch, dass er nicht durch lediglich eine Impfung als durchgeimpft gelte.
Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Erstens habe sich die Sache bundesrechtlich bereits erledigt, zweitens müssten sich die Fachgerichte damit befassen, falls es um landesrechtliche Einschränkungen gehe. Die Berliner Regelung sei hier aber sogar großzügiger, hieß es.