Im Verfahren um die Gruppenvergewaltigung einer damals 18-Jährigen im Oktober 2018 in Freiburg sind die teils mehrjährigen Haftstrafen nunmehr rechtskräftig. Wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte, hatten fünf der zehn Verurteilten Revision eingelegt; diese verwarf der BGH nun durchweg. (Az. 1 StR 81/21)
Der Hauptangeklagte war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Revision hiergegen zurückgenommen. Nach den Feststellungen des Landgerichts Freiburg hatte er die alkoholisierte und unter Ecstasy-Einfluss stehende Frau aus einer Disco in ein Gebüsch gelockt, dort auf den Boden geschubst und vergewaltigt.
Danach habe er die Frau allein liegen lassen und die anderen Männer geholt. Es folgten stundenlange Qualen für die Frau. Die Tat hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt, auch weil bis auf einen Angeklagten alle ausländische Staatsbürger sind.
Das Landgericht Freiburg verurteilte im Juli 2020 fünf Angeklagte zu Freiheitsstrafen, teils nach Jugendstrafrecht. Fünf weitere erhielten Bewährungsstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung, einer wurde freigesprochen.
Hiergegen hatten fünf der Angeklagten teils mit formalen Gründen Revision eingelegt. Der 1. BGH-Strafsenat verwarf diese. Damit ist das Urteil des Landgerichts Freiburg insgesamt rechtskräftig.