Verbraucherschützer: Bankkunden müssen nach BGH-Urteil Rückzahlungen erhalten

Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach
Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach

Verbraucherschützer haben anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Bankgebühren eine Rückzahlung an die Kunden angemahnt. „Mit dem BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Erstattungen zu Unrecht kassierter Entgelte zu“, erklärte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch. Banken sollten „aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen“, forderte er.

Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des vzbv gegen die Postbank statt. Laut deren AGB gilt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen – etwa bei den Bankgebühren – als erteilt, wenn sie ihm zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden und er nicht widerspricht. Müller hatte nach dem Richterspruch von einem Urteil „mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche“ gesprochen.

Nun will der vzbv weitere juristische Schritte prüfen. Am Mittwoch rief der Verband Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, über die Online-Plattform www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren mitzuteilen, ob von Seiten der Verbraucherschützer noch weitere Schritte unternommen werden sollten. Dazu sollen die Verbraucher angeben, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. Nach der Auswertung werde dann entschieden, „ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden“.

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