In der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis hat die FDP Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor zu starken Einschränkungen des Staates durch das geplante neue Gesetz gewarnt. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Aktuell trägt der Cannabis-Gesetzentwurf von Karl Lauterbach eine prohibitionistische Handschrift.“
Im parlamentarischen Verfahren müssten daher „noch weitreichende Nachbesserungen vorgenommen werden, um mit dem Cannabisgesetz doch noch einen echten Paradigmenwechsel in der Cannabis-Politik einzuleiten“. Konkret kritisierte Lütke die Besitzobergrenze von 25 Gramm pro erwachsener Person. Generell lehne die FDP-Fraktion eine solche Beschränkung entschieden ab.
„Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, sagte Lütke. Es brauche nun stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“, so die FDP-Politikerin. Derweil bezweifelt die Deutsche Polizeigewerkschaft, dass es durch das Gesetz zu einer erheblichen Entlastung der Strafverfolgungsbehörden kommen könnte.
Der Ökonom Justus Haucap hatte geschätzt, dass die Polizeikosten durch wegfallende Strafvorschriften um 800 Millionen Euro sinken könnten. „Da die Polizei zur Kontrolle eines `ordnungsgemäßen Anbaus` herangezogen werden dürfte und somit neue Aufgaben auf sie zukommen werden, ist die Zahl wohl eher unrealistisch“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Polizeigewerkschaft, Sven-Erik Wecker, der Zeitung. Trotz offensichtlicher Unstimmigkeiten in der Koalition soll das Gesetz nach Vorstellung von Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, nun zeitnah verabschiedet werden.
„Ich setze mich dafür ein, dass es bis Ende des Jahres zu einer Beschlussfassung im Bundestag kommt.“