Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, welches den Einsatz von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung regeln soll. In der vergangenen Woche ging das Papier dem Bundesinnenministerium zur Abstimmung zu, wie der „Spiegel“ berichtet. Der Referentenentwurf aus dem von Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministerium sieht demnach Änderungen in der Strafprozessordnung vor.
So soll die Arbeit der Informanten etwa fortlaufend gerichtlich kontrolliert werden. Striktere Vorgaben soll es der Vorlage zufolge auch bei Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen geben. Zukünftig sollen Personen höchstens fünf Jahre lang als Polizeispitzel arbeiten und finanziell nicht von Geldzahlungen der Behörden abhängig sein.
Aussagen vor Gericht sollen mithilfe einer „audiovisuellen Vernehmung“ und entsprechenden Verfremdungen möglich sein, um die Identität der Informanten zu schützen. Mit der Reform würde die Ampel eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Während es für V-Leute des Verfassungsschutzes seit der Aufarbeitung der rechtsterroristischen Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) strenge Regeln gibt, arbeiten Informanten der Polizei noch immer ohne eine eigene gesetzliche Grundlage.
Rechtliche Basis ihres Einsatzes sind bislang nur vergleichsweise lax gehaltene Verwaltungsvorschriften und eine allgemeine Klausel der Strafprozessordnung. Innerhalb der Regierung könnte der Vorstoß in den nächsten Monaten zu Spannungen führen. Zwar einigte sich die Ampel schon im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Reform des V-Mann-Wesens, mit dem Vorgang vertraute Beamte befürchten jedoch, dass Druck aus den Polizeibehörden und aus dem eigenen Haus Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zusetzen könnten.