Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, steht nach Auskunft von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kurz vor der Kabinettsbefassung. „Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem Innenministerium geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden“, sagte Paus der „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.“
Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, eine Änderung des Geschlechtseintrags könne zur Verschleierung von Straftaten vorgenommen werden. Auch bislang ist es möglich, den behördlichen Vermerk über das Geschlecht anzupassen. Der Vorgang ist jedoch für einen Teil der Betroffenen aufwändig und kostenintensiv: Während „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ infolge eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Standesamt ihren Eintrag ändern lassen können, müssen transgeschlechtliche Menschen den Weg über ein Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten gehen.
Der neue Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfamilienministeriums sieht vor, dass Erwachsene künftig mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ihren Eintrag ändern können. Ursprünglich war das Gesetz für 2022 geplant.
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