Mehr als drei Jahre nach gewalttäigen Ausschreitungen bei einer geplanten Abschiebung eines Syrers im nordhessischen Witzenhausen hat ein Gericht den Einsatz von Schlagstöcken durch die Polizei für rechtens erklärt. Die ergriffenen Maßnahmen der Polizei seien berechtigt gewesen, teilte das Verwaltungsgericht in Kassel am Mittwoch mit und wies damit die Klage eines verletzten Demonstranten ab. (7 K 1029/18.KS)
Im April 2018 war es bei der geplanten Abschiebung eines 27-jährigen Syrers zu spontanen Protesten von Anwohnern und Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Mehrere Demonstranten und Polizisten wurden dabei verletzt. Auslöser war die Festnahme des Manns.
Die 50 bis 70 Demonstranten blockierten die Abfahrt des Polizeiwagens, weshalb die Beamten Unterstützung anforderten. Um die Blockade aufzulösen, setzten die Polizisten Reizgas und Schlagstöcke ein. Zu den Verletzten gehörte der Kläger, der die Maßnahmen der Polizei für rechtswidrig erklären lassen wollte.
Die Klage sei unbegründet, urteilten die Richter in Kassel. Bei der Blockade des Streifenwagens habe es sich nicht um eine Versammlung im Sinn des Versammlungsgesetzes gehandelt. Daher seien die Zwangsmaßnahmen zulässig gewesen. Auch der Einsatz des Schlagstocks gegen den Kläger sei in der konkreten Situation verhältnismäßg gewesen. Der Kläger beantragte laut Gericht Berufung.