Deutsche IS-Anhängerin wegen Versklavung von Jesidinnen schuldig gesprochen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine deutsche Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) wegen der Versklavung von Jesidinnen in Syrien zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Das Gericht sprach die 23-jährige Sarah O. am Mittwoch wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Ebenfalls in Haft müssen demnach die Eltern des IS-Kämpfers, den O. in Syrien geheiratet hatte.

Die Angeklagte war dem Gericht zufolge als 15-Jährige aus Deutschland nach Syrien ausgereist, „um sich dort am Kampf gegen das syrische Regime und am Aufbau eines islamischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen“. Sie schloss sich dem IS an und heiratete den deutschen IS-Kämpfer Ismail S.

Gemeinsam mit ihrem Ehemann hielt die Deutsch-Algerierin nach Überzeugung des Gerichts insgesamt fünf Frauen und zwei Mädchen der vom IS verfolgten Religionsgemeinschaft der Jesiden als Sklavinnen. Eines der Mädchen sei bei einer durch O. gebilligten Überlandfahrt über eine bereits am Vortag unter Beschuss stehende Straße getötet worden.

Drei der fünf jesidischen Frauen traten in dem Prozess in Deutschland als Nebenklägerinnen auf. Zwei von ihnen gaben laut Gericht an, von Ismail S. vergewaltigt worden zu sein. „Dies geschah mit Einverständnis der Angeklagten Sarah O., welche dieses Vorgehen gegen die schutzlosen Frauen nach den Regeln des IS für geboten hielt und ihren ‚Ehemann‘ in seinem Handeln bestärkte.“

Bei ihrer Flucht aus dem IS-Gebiet wurde O. im Februar 2018 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und später nach Deutschland abgeschoben, wo sie bei ihrer Einreise im September 2018 festgenommen wurde. Sie saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess begann im Oktober 2019 unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

In dem Verfahren ebenfalls angeklagt waren die Eltern des IS-Kämpfers Ismail S. Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilte das Düsseldorfer Gericht Perihan S. zu viereinhalb und Ahmed S. zu drei Jahren Haft.

Der Sohn des Kölner Ehepaars soll gemeinsam mit seinem Bruder seit Oktober 2013 dem IS und dessen Verbündeten Waffenzubehör und Ausrüstungsgegenstände verkauft haben. Dazu errichteten die Brüder der Bundesanwaltschaft zufolge ein internationales Logistiknetzwerk.

Dem Oberlandesgericht zufolge wirkten die Eltern an der Beschaffung von Waffenzubehör und Ausrüstungsgegenständen mit und transportierten auch selbst Gegenstände nach Syrien. „Zudem förderten die Angeklagten die Tätigkeit ihrer Söhne für den ‚IS‘ ab Mitte 2014 durch Geldzahlungen“, führte das Gericht weiter aus.

Die Angeklagten können beim Bundesgerichtshof Einspruch gegen das Urteil einlegen. Sarah O. und Perihan S. bleiben demnach mindestens bis zum rechtskräftigen Urteil weiter in Haft. Ahmet S. bleibt zunächst auf freiem Fuß.

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