Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg setzt sich am Dienstag (09.30 Uhr) mit der Frage auseinander, ob der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden darf. Zwei Wohnungsbesitzer aus Hessen waren deswegen vor Gericht gezogen. Am Dienstag werden dazu die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts erwartet. (Az. C-422/19 und C-423/19)
Die beiden Wohnungsbesitzer wollten ausstehende Beiträge an den Hessischen Rundfunk (HR) mit Bargeld bezahlen. Der HR lehnte dies ab. Laut seiner Beitragssatzung kann nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden. Die Wohnungseigentümer klagten sich dagegen durch mehrere Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht bat den EuGH im März 2019 schließlich um Auslegung des EU-Rechts.