Lambrecht: Regierung will Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz entfernen

Deutsches Grundgesetz
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Die Bundesregierung hat sich nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) darauf verständigt, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu entfernen. „Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt“, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“ (Montagsausgabe). „Deshalb haben wir uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu überarbeiten.“

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 

Im Frühjahr hatte die Regierung nach einem Vorstoß der Grünen, das Wort „Rasse“ zu streichen, kontrovers diskutiert. Unter anderem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bewertete das Vorhaben skeptisch, während Lambrecht es unterstützte.

„Als unsere Verfassung 1949 geschrieben wurde, nahm man den Begriff auf, um sich klar von der Nazi-Rassenideologie zu distanzieren“, sagte die Ministerin nun der „Augsburger Allgemeinen“. „Die Verwendung des Begriffs kann aber aus heutiger Sicht zu Missverständnissen führen und wird deshalb zu Recht kritisiert“. Wo von verschiedenen Rassen die Rede sei, lebten heute vor allem „Vorurteile und rassistische Hetze“ auf.

Lambrecht betonte zugleich, eine ersatzlose Streichung des Begriffs komme nicht in Frage. „Das Grundgesetz muss vor Rassismus schützen, ohne dabei von ‚Rasse‘ zu sprechen“. Wichtig sei, „dass dabei der gleiche Schutz wie bisher gewährleistet ist und die Betroffenen dies nicht als Verschlechterung empfinden“. Sie wolle eine „möglichst baldige Änderung“, fügte die Ministerin hinzu. 

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