Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) muss die Gleichstellung von Frauen und Männern bei Personalentscheidungen als einen von mehreren Faktoren berücksichtigen. Dies gelte nicht nur bei einem Wettbewerb zwischen verschiedenen Bewerbern, sondern auch bei der Entscheidung über die Verlängerung eines Mandats, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um eine Beamtin, deren Antrag auf Verlängerung ihres Auslandseinsatzes abgelehnt worden war. (Az. C‑ 93/19 P)
Die Frau hatte vier Jahre lang die EU-Delegation in Äthiopien geleitet. Danach beantragte sie die Verlängerung ihres Einsatzes um ein Jahr bis zum Beginn ihrer Pension. Der EAD lehnte dies ab. Die Beamtin klagte daraufhin vor dem Gericht der EU, unter anderem mit dem Argument, dass es eine „beispielhafte positive Diskriminierung“ gewesen wäre, wenn sie als Frau Delegationsleiterin geblieben wäre.Das Gericht gab der Klage statt. Der EAD hätte das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen müssen, hieß es.
Gegen dieses Urteil legte der EAD Rechtsmittel beim EuGH ein. Dieses wies der Gerichtshof nun als unbegründet zurück. Der EAD mache zu Unrecht geltend, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung „beim Erlass einer Individualentscheidung“ nicht berücksichtigt werden könne, hieß es zur Begründung.