Ein Berliner Schüler muss nicht wegen massiver Konflikte zwischen seinem Vater und seiner Schule zwangsweise an eine andere Bildungseinrichtung wechseln. Das entschied das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt nach eigenen Angaben am Freitag in einem Eilverfahren. Der 15-Jährige, der sich demnach vollkommen untadelig verhält, müsse sich die Handlungen seines Vaters nicht zurechnen lassen, betonten die Richter. (Az. VG 3 L 612/20).
Hintergrund des Rechtsstreits ist nach Gerichtsangaben ein extremes Verhalten des Vaters des Jugendlichen. Dieser stellt seit zwei Jahren Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Strafanzeigen. Er spricht außerdem Schüler sowie Lehrer an und erstellt Videos, die er in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht. Ein Großteil der Lehrer der Schule fühlt sich demnach bedroht. Zwei Klassenlehrerinnen seines Sohns sowie die Schulleiterin waren deshalb bereits dienstunfähig.
Der Schüler selbst erbringt gute bis sehr gute Leistungen und bekommt in sozialen Kategorien wie Teamfähigkeit und Verhalten gute Einschätzungen seiner Lehrer. Als die Senatsverwaltung für Bildung ihn im Oktober per Bescheid an eine andere Schule verwies, ging er vor dem Verwaltungsgericht dagegen vor. Die Richter gaben ihm recht. Voraussetzung für einen solchen Zwangswechsel sei, dass der Schüler selbst die ordnungsgemäße Bildungsarbeit in der Schule störe oder andere Beteiligte gefährde. Das sei hier nicht der Fall.
Offen ließ das Gericht nach eigenen Angaben zugleich, ob die Schule gegen den Vater vorgehen können, um dessen Störungen zu unterbinden und den Schulbetrieb aufrechtzuhalten. Der Beschluss ist auch noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung kann dagegen noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.