Urteil: Drogenabhängiger Arzt verliert vorläufig Approbation

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der vorläufige Entzug der Approbation eines drogen- und medikamentenabhängigen Arztes ist laut einem Urteil rechtens. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag eines 40-Jährigen ab, mit dem er die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den vorläufigen Approbationsentzug geltend machen wollte, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine Gefährdung der Patienten sei weiterhin „dringend zu befürchten“.

Der Angestellte einer medizinischen Praxis war zuvor wegen Diebstahls verschiedener Arzneimittel von seinem Arbeitsplatz verurteilt worden. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ordnete daraufhin eine labor- und fachärztliche Untersuchung des Manns an.

Diese kam zu dem Ergebnis, dass er wegen der „nahezu ständigen Intoxikation mit Drogen, Schlaf- und Beruhigungsmitteln“ für die Ausübung des ärztlichen Berufs nicht geeignet sei. Das Landesamt ordnete daraufhin das Ruhen der Approbation an.

Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte die Entscheidung und verwies in seiner Begründung auf die „bis heute fortgesetzte Intoxikation mit Drogen und Medikamenten“. Dem Mann fehle zudem die „Einsicht in die Notwendigkeit“ einer Entzugstherapie. Zum Schutz der Patienten und der allgemeinen Gesundheitsversorgung sei der vorläufige Entzug der Approbation deshalb gerechtfertigt.

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