FDP nennt Bedingungen für Kinderrechte im Grundgesetz

Deutsches Grundgesetz
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Die FDP macht ihre Zustimmung für eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einem Bericht zufolge von Zugeständnissen der Koalition abhängig. In Briefen an die Unions- und SPD-Fraktion bieten die stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Katja Suding und Stephan Thomae „gemeinsame Gespräche“ an, um die notwendige Zweidrittelmehrheit herzustellen, wie das Magazin „Spiegel“ am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete. 

Ihnen gehe es darum, dass Artikel 6 der Verfassung das „Recht des Kindes auf Entwicklung als eigenständige Persönlichkeit“ betont, schreiben Suding und Thomae dem Bericht zufolge. Einen „Schutzauftrag des Staates“ lehnen sie hingegen ab. Ein solcher Zusatz berge das Risiko, „als Grundlage für stärkere staatliche Eingriffe in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern genutzt zu werden“. 

Zudem fordern die Liberalen, Kinder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren stärker – „entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife“ – einzubeziehen. Außerdem solle ihre rechtliche Stellung nicht davon abhängen, in welche Familienkonstellation sie hineingeboren werden oder wo sie aufwachsen. 

Zugeständnisse fordern die Liberalen auch bei Artikel 3 der Verfassung. „Die sexuelle Identität muss endlich als Diskriminierungsmerkmal ergänzt und der unsägliche Begriff Rasse durch eine zeitgemäße Formulierung ersetzt werden“, fordert Thomae. 

Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche den Entwurf für eine Grundgesetzänderung gebilligt, derzufolge es in der Verfassung heißen soll, dass das Kindeswohl stets angemessen berücksichtigt werden müsse. Dafür ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, deren Zustandekommen aber ohnehin noch ungewiss ist. Denn dafür werden auch die Grünen gebraucht, die mit dem Vorschlag der großen Koalition nicht einverstanden sind.

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