Ein Polizist aus Bayern will vor dem Bundesverfassungsgericht sein Recht auf eine Tätowierung einklagen. Der Hauptkommissar will sich „aloha“ auf den Unterarm stechen lassen, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Sonntag berichtete. Der Spruch erinnert den Mann nach eigenem Bekunden an seine Flitterwochen auf Hawaii. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte dem Magazin, dass ein entsprechendes Verfahren anhängig sei.
In den Bundesländern gibt es zu Tätowierungen unterschiedliche Regeln. In Bayern ist es Polizisten untersagt, sich an Stellen tätowieren zu lassen, die in der Sommeruniform zu sehen sind. Berlin und Baden-Württemberg hingegen erlauben solche Tattoos unter bestimmten Umständen. Allerdings fehlt den in einigen Ländern und im Bund geltenden Verwaltungsvorschriften oder Runderlassen eine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Das Bundesinnenministerium hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verfasst, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat. Andreas Roßkopf, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, kritisierte, dass der Gesetzgeber zwar einen Rahmen für Bund und Länder setze. Doch „was in diesem Rahmen passiert, ist völlig unklar“.