14 Jahre und sechs Monate Haft in Münchner Prozess um Doppelmord ohne Leichen

Justitia (über cozmo news)
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Im Münchner Prozess um einen Doppelmord ohne Leiche hat der Angeklagte am Ende davon profitiert, dass die Leichen der von ihm getöteten Frauen nicht entdeckt werden konnten. Wegen deshalb bestehender Zweifel am genauen Tatablauf verurteilte das Landgericht München I Roman H. am Dienstag wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Er soll statt lebenslang für 14 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. 

Der Fall sorgte im Juli 2019 bundesweit für Aufmerksamkeit. H. hatte seine damals 41 Jahre alte Frau und seine 16 Jahre alte Stieftochter als vermisst gemeldet. Kurz danach geriet er wegen widersprüchlicher Aussagen selbst unter Verdacht. Die zwei Frauen blieben zwar spurlos verschwunden. Die Polizei entdeckte aber Blutspuren in der Wohnung und im Auto von H. – später wurden auch ein mit Blut verschmierten Teppich und ein Fußabtreter in einem Waldstück gefunden.

Die Staatsanwaltschaft forderte für H. wegen der Tat an seiner Frau eine Verurteilung wegen Totschlags und für die an der Stieftochter wegen Mordes, die Verteidigung in beiden Fällen einen Freispruch. Während die Verteidigung nach der Urteilsbegründung vor Journalisten ankündigte, auf jeden Fall in Revision zu gehen, will die Anklage Rechtsmittel erst noch prüfen.

Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann sagte zu den Ergebnissen des Prozesses, wie die Taten genau vonstatten gegangen seien und vor allem was das Motiv gewesen sein könnte, habe sich nicht aufklären lassen. „Diese Lücken sind bedauerlich, müssen aber bleiben – an der Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte die Frauen getötet hat, ändert sich nichts.“

Als mögliches Motiv nannte der Richter, dass H. mitbekommen haben könnte, dass seine Frau ihn in einem kurz vorher verfassten Testament als Erben ausgeschlossen hatte. Im Todesfall sollte ihre Hinterlassenschaft vollständig an die Tochter gehen, im Fall von deren Tod an deren Vater, den geschiedenen ersten Ehemann.

Der Richter schloss im Fall des Mordes an der Ehefrau Heimtücke als mögliches Mordmotiv aus. Im Fall der getöteten Stieftochter komme ebenfalls keine Heimtücke in Frage. Dafür komme aber das Verdecken einer Straftat als Mordmotiv in Frage, die 16-Jährige war vermutlich kurz nach der Tötung der Ehefrau nach Hause gekommen.

Riedmann sagte, wie genau sie zu Tode kam, sei aber auch nicht aufgeklärt worden. „Es bleiben Zweifel, wie das Ganze geschehen ist.“ Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dabei einen Ausflug, den H. am Tag vor der Tat gemacht hatte, dessen Hintergründe aber ebenfalls nicht aufgeklärt werden konnten.

Die Ermittler vermuten, dass er bei diesem Ausflug einen möglichen Ablageort für die bis heute nicht gefundenen Leichen in einem Waldstück in München-Trudering gesucht haben könnte. Riedmann sagte, wenn H. dort tatsächlich solch einen Ort gesucht haben sollte, wäre es eine geplante Tat gewesen – damit falle aber das Motiv der Verdeckungsabsicht weg.

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