Gericht: Computerladen darf nicht strenger behandelt werden als Blumengeschäft

Justiz (über cozmo news)
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Ein Gericht im Saarland hat eine Corona-Beschränkung im Einzelhandel vorläufig aufgehoben. Dass der Einzelhandel einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche bedienen darf, während privilegierte Geschäfte einen Kunden pro 15 Quadratmeter empfangen dürfen, ist nicht verhältnismäßig, wie das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte die Betreiberin eines Computerladens. (Az. 2 B 58/21)

Die saarländische Corona-Bekämpfungsverordnung sieht vor, dass Geschäfte Termine für Kunden vergeben müssen. Pro 40 Quadratmeter ist ein Kunde sowie ein weiterer Mensch aus demselben Haushalt erlaubt. Privilegierte Geschäfte wie Buchhandlungen oder Blumenläden hingegen dürfen einen Kunden plus Begleitung pro 15 Quadratmeter einlassen.

Eine Rechtfertigung dafür, den Computerladen gegenüber privilegierten Geschäften deutlich strenger zu behandeln, sei mit Blick auf das Infektionsgeschehen nicht zu erkennen, entschied das OVG. Die Regelung verletze das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie.

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