Vor dem Landgericht Berlin sind vier Angeklagte zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angehörigen einer tschetschenischen Familie eine junge Frau unter falschem Vorwand nach Georgien lockten und sie dort festhielten, weil deren Scheidung und Lebenswandel in Deutschland ihnen „Bauchschmerzen bereitete“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Bei den Angeklagten handelte es sich unter anderem um die Mutter und einen Bruder des Opfers.
Neben der Freiheitsberaubung wurde dem Bruder des Opfers auch vorgeworfen, seine Schwester in einem Haus in Georgien mit einem Schlauch geschlagen zu haben. Diese Körperverletzung sei aber nicht mit deutschem Strafrecht greifbar, entschied das Gericht. „All das ist Unrecht, aber all das ist Unrecht, für das das deutsche Strafrecht nicht anwendbar ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Lediglich die Freiheitsberaubung, die bereits in Deutschland begann, könne mit deutschem Strafrecht geahndet werden.
Die Familie des Opfers hatte die Betroffene unter einem falschen Vorwand erst nach Polen und anschließend nach Georgien gelockt, mit dem Plan, die junge Frau über die russische Grenze nach Tschetschenien zu bringen. Dies scheiterte jedoch an fehlenden Papieren.
Grund für die Entführung war laut Gericht die Trennung des Opfers von ihrem Ehemann und eine Anzeige wegen Körperverletzung und Vergewaltigung gegen ihn. Der Mann soll außerdem geplant haben, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Die Trennung und Strafanzeige habe die Familie „in Aufruhr versetzt“, weil die „Familienehre drohte, beschädigt zu werden“, sagte der Vorsitzende Richter weiter.
Wie eingeschränkt in ihrer Freiheit die junge Frau während ihres mehrmonatigen Aufenthalts in Georgien tatsächlich war, konnte nicht abschließend geklärt werden. Laut Anklage durfte sie das Haus gar nicht oder nur in Begleitung verlassen. Später soll laut Gericht auch eine erzwungene Neuverheiratung der jungen Frau diskutiert worden sein.
Sogar die Tötung der Frau sei ernsthaft in Betracht gezogen worden. Die Mutter des Opfers habe eine Reihe „unrühmlicher Telefonate“ geführt, in denen sie mit einem entfernten Verwandten über die Tötung ihrer Tochter sprach, sagte der Vorsitzende Richter. Erörtert wurde demnach auch die Frage, „ob eine Verstümmelung oder Verkrüppelung nicht ausreichend sei“. Bereits im Februar war der Verwandte, der sich zur Tötung der jungen Frau bereit erklärt hatte, zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Opfer selbst verweigerte in dem Prozess die Aussage. Die Bewährungszeit für die Freiheitsstrafen für alle Angeklagten wurde auf drei Jahre festgelegt. Auf ein Kontaktverbot zum Tatopfer verzichtete die Kammer. Gleichwohl müsse den Angeklagten aber gesagt werden, „dass Sie sich hüten müssen, sich jemals wieder ihrer Tochter, Schwester oder Nichte so zu nähern und sich so an ihr zu vergehen“, wie dies im Rahmen des Prozesses ans Licht gekommen sei, sagte der Vorsitzende Richter zum Abschluss der Verhandlung.