Städte- und Gemeindebund gegen flächendeckende Ausgangssperren

Angst vor Corona
Angst vor Corona

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält flächendeckende Ausgangssperren in ganz Deutschland für falsch, begrüßt aber im Grundsatz ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie. „Unverzichtbar bleibt allerdings, die Inzidenzentwicklung in den einzelnen Städten und Kreisen zu beachten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundes, Gerd Landsberg, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). Es werde „sicherlich keine flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen geben können“.

Landsberg verwies darauf, dass es nach wie vor Gesundheitsamtsbezirke gebe, die unter einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen. Die im Entwurf für Änderungen am Infektionsschutzgesetz thematisierte Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 sei verfassungsrechtlich problematisch. „Ein derart tiefgreifender Eingriff muss befristet und genau begründet werden.“ Er fügte hinzu: „Hier ist es notwendig, auf einen höheren Inzidenzwert (zum Beispiel 200 und höher) zu setzen.“

Landsberg betonte aber zugleich: „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält mehr bundeseinheitliche Vorgaben im Infektionsschutzgesetz für richtig.“ Die vorherigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten seien in den Ländern unterschiedlich ausgelegt worden. Das beeinträchtige die Eindämmung der Pandemie und die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Landsberg hob hervor, es gehe bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht um die Entmachtung der Länder und Kommunen, sondern allein um die Festlegung einiger Leitplanken, die bundeseinheitlich gelten sollten. Die Umsetzung müsse immer den besonderen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. „Unter diesen Voraussetzungen halten wir die Ansätze der geplanten Änderungen für akzeptabel und für den Infektionsschutz notwendig“, sagte er.

Der Entwurf für ein verschärftes Infektionsschutzgesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21.00 bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden und dann rasch in das parlamentarische Verfahren gehen.

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