Berliner Landgericht verurteilt Serienvergewaltiger zu 14 Jahren Gefängnis

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Berliner Landgericht hat einen 30-jährigen Serienvergewaltiger zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte habe einen „besonderen Hang zur Begehung von Sexualstraftaten“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Montag. „Es ging ihm nicht nur um die Befriedigung seiner Sexualität – das war sicher auch sein Ziel – es ging darum, Macht und Dominanz auszuüben“, fügte er hinzu.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Sinisa K. im Juni und Juli 2020 insgesamt sieben ihm unbekannte Frauen im Alter zwischen 14 und 28 Jahren überfallen und sechs von ihnen vergewaltigt hatte. Bei den Taten bedrohte er die Frauen teils mit einem Schraubendreher oder einem Messer, zwang sie in Waldstücke und vergewaltigte sie anschließend. Die Taten dauerten teilweise bis zu drei Stunden.

Der Mann konnte identifiziert werden, nachdem bei einem Einbruch in eine Gartenlaube Anfang Juli 2020 nicht nur seine DNA, sondern auch seine Fingerabdrücke gefunden worden waren. Während die DNA den Behörden nicht bekannt war, waren die Fingerabdrücke in einer Datenbank gespeichert. Mehrere Stunden nach der letzten Tat konnte der 30-Jährige im Anschluss an eine großangelegte Suchaktion der Polizei festgenommen werden.

Bei der Strafbildung berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten. „Viel mehr spricht aber nicht für den Angeklagten“, sagte der Richter. Der serbische Staatsangehörige hatte bereits in seiner Heimat wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt, im Oktober 2018 wurde er in Serbien aus der Haft entlassen.

Der Mann sei „hochgradig ansprechbar für erzwungenen Sexualverkehr“ und überdies nicht bereit, über seine Motivation Auskunft zu geben, um so eine Therapie zu ermöglichen. Im Tatzeitraum habe er „intensiv Vergewaltigungspornografie“ konsumiert, dies sei im Rahmen der Beweisaufnahme festgestellt worden. Der Täter sei „gezielt, überlegt und kontrolliert“ vorgegangen, eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht feststellbar.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Höchststrafe von zehn Jahren gefordert, die Sicherungsverwahrung lehnte sie ab.

Das Urteil sei in der Sache „sehr berechtigt und auch sehr gut begründet“, sagte der Rechtsanwalt einer der Nebenklägerinnen, Roland Weber, am Montag. „Der Angeklagte wusste, dass mit Hochdruck nach ihm gefahndet wird, und beging gleichwohl weitere Taten“.

Dass neben der hohen Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, begrüßte Weber ausdrücklich. Mit dem Urteil sei ein deutliches Zeichen gesetzt worden, „dass ein solcher Täter damit rechnen muss, für den Rest seines Lebens eingesperrt zu bleiben“.

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