FDP, AfD und Linke bekräftigen im Bundestag Nein zu Infektionsschutzgesetz

Bundestag, Berlin
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Die Opposition im Bundestag hat in der Debatte um das neue Infektionsschutzgesetz ihre Kritik an dem Vorhaben der Koalition bekräftigt. AfD, FDP und Linke kündigten am Mittwoch an, bei der Abstimmung am Nachmittag dagegen zu stimmen. Die Grünen wollen sich enthalten. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, die vorgesehenen bundeseinheitlichen Ausgangssperren seien „keine geeignete Maßnahme“. Die FDP werde eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bring, sollte die Ausgangssperre wie geplant kommen.

Die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali verwies auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber „nicht richtig in die Pflicht“ genommen. Die Umsetzung von Homeoffice werde „nicht richtig kontrolliert“, Tests am Arbeitsplatz solle es nur als Angebot geben. Sie kritisierte zudem, es sei „Irrsinn“, dass bis zu einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht in Schulen stattfinden solle.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe „zu spät, zu zögerlich gehandelt“. Die geplante bundeseinheitliche Notbremse sei „zu halbherzig und zu wenig wirksam“. Die Grünen könnten dem „am Ende so nicht zustimmen“. Ihre Fraktion erkenne an, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben habe. „Aber insgesamt reichen diese Maßnahmen nicht aus, um tatsächlich eine Trendumkehr hinzubekommen“, sagte Klein-Schmeink.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der großen Koalition vor, sie unternehme mit dem Gesetz einen Angriff auf Freiheitsrechte, den Föderalismus und den „gesunden Menschenverstand“. Statt Impfstoff zu beschaffen, wo immer es ihn gebe, „wollen sie das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte des Grundgesetzes einschränken. Es werde ein „Experiment ausprobiert, von dem manche hoffen, man könnte es bei anderer Gelegenheit wiederholen“.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte in der Debatte, das bundeseinheitliche Gesetz werde zu Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen beitragen. Er verteidigte insbesondere die Sonderregelung für die Schulen, die erst ab einem Inzidenzwert von 165 geschlossen werden sollen. Die Kinder „haben es verdient, dass wir uns um sie kümmern“, sagte der Bundesfinanzminister. Deshalb sollten die Schulen als letztes geschlossen werden. Die Grenze von 165 für die Schulen war auch in der SPD als zu hoch kritisiert worden.

Dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zufolge müssen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 schließen, zunächst war hier der Grenzwert von 200 geplant. Die große Koalition hatte sich zudem auf eine Lockerung der ursprünglich anvisierten Regelung zur Ausgangssperre verständigt. Sie soll nunmehr erst ab 22.00 Uhr gelten, Spazierengehen und Joggen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein.

Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, danach könnte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für das Inkrafttreten der Neuregelung spätestens in der kommenden Woche.

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