Gegen das neue Infektionsschutzgesetz ist in Karlsruhe bereits die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen. Der Rechtsanwalt Claus Pinkerneil bestätigte am Donnerstag auf Anfrage, dass er sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt habe. Auch die FDP, die Freien Wähler und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen gegen das Gesetz klagen.
Am Donnerstag machte der Bundesrat den Weg für die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie frei. Die Länderkammer ließ das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren, das unter anderem nächtliche Ausgangssperren vorsieht.
Pinkerneil sagte, er habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Sein Hauptanstoß sei die Tatsache gewesen, dass sich die Neuregelung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entziehe. Es bleibe nur die Verfassungsbeschwerde.
Er hofft darauf, dass die Karlsruher Richter die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorläufig stoppen. Dies hatte das Gericht Ende März schon einmal getan, als es Steinmeier die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds bis zur Entscheidung über den Eilantrag untersagte.
Im Idealfall ließe sich aus einem solchen Hängebeschluss möglicherweise schon eine Tendenz ablesen, wie Karlsruhe das Gesetz sehe, sagte Pinkerneil. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang seiner Verfassungsbeschwerde.