Auch AfD legt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Notbremse ein

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Nach der FDP sowie mehreren Verbänden und Einzelpersonen hat auch die AfD eine Verfassungsklage gegen die bundesweite „Notbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingereicht. „Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes schränkt die Bürger willkürlich und massiv in ihren Grundrechten ein“, begründete Bundestags-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier das juristische Vorgehen, das sich besonders gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen richtet.

Diese „schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein“, erklärte dazu AfD-Parlamentsgeschäftsführer Enrico Komning. Von einem „Präzedenzfall“, an dem sich zeigen werde, „ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind“, sprach Fraktionsvize Beatrix von Storch.

Die Klage richtet sich gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes in der seit knapp einer Woche geltenden Fassung. Dieses sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen über 100 liegt. Dies ist derzeit in den meisten Städten und Landkreisen der Fall.

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