Kommune haftet nicht für Sturz in von Biber gegrabenes Loch
Eine Kommune haftet nicht für die Folgen eines Sturzes in ein von einem Biber gegrabenes Loch. Es besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren, wie das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth in einem Dienstag […]