Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für verhältnismäßig. Das teilte Scholz dem Gericht in einem Brief mit, wie ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Der EZB-Rat habe den Kauf von Staatsanleihen im Rahmen des PSPP-Programms „nach der Bewertung des Bundesfinanzministeriums nachvollziehbar“ abgewogen und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen.
Die Notenbank erläuterte in dieser Prüfung nach Angaben des Ministeriums vor allem, welche Auswirkungen der Anleihekäufe „auf die Finanzen der Mitgliedstaaten, den Bankensektor, private Haushalte, Unternehmen sowie die Zentralbanken im Eurosystem“ sie im Zusammenhang mit der Entscheidung für das Kaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) erwartete.
Diese erwarteten Folgen bewertete die EZB plausibel und unter Berücksichtigung ihres Inflationsziels von knapp unter zwei Prozent, wie der Ministeriumssprecher sagte. Demnach sieht die Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Zentralbank nun als erfüllt an.
Zunächst hatte der „Spiegel“ am Freitag über den Brief von Scholz an das Verfassungsgericht berichtet. Der Finanzminister schrieb indes bereits Ende Juni an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), die EZB habe der Regierung ihre Erwägungen „nachvollziehbar dargelegt“.
Die Verfassungsrichter hatten Anfang Mai in einem aufsehenerregenden Urteil das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte Anleihekaufprogramm in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Sie entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Die Richter stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.
Daraufhin schickte die Zentralbank laut „Spiegel“ sieben Dokumente nach Berlin, von denen bislang vier öffentlich sind. Drei Papiere, darunter das Protokoll der Ratssitzung nach dem Gerichtsurteil, liegen demnach noch beim Bundestag unter Verschluss.