In Berlin sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts erotische Massagen und der Besuch in BDSM-Studios wieder zulässig. Das Verbot dieser Betriebe verstoße gegen den Gleichheitssatz, entschied das Gericht am Donnerstag in zwei Eilverfahren. Damit gab es den Betreiberinnen eines Massagesalons und eines BDSM-Studios Recht – allerdings kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Die Richter entschieden, die Betriebe seien zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt worden, in denen Geschlechtsverkehr ausgeübt werde. In Massagesalons und BDSM-Studios bleibe ein besonders enger Körperkontakt mit den Kunden gerade aus. Das Angebot beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe.
In einem Bordell hingegen sei der Geschlechtsverkehr mit einer intensiven körperlichen Aktivität verbunden, durch die regelmäßig deutlich erhöhte Atemfrequenz und -tiefe sei dabei die Viruslast erhöht. Die Angebote der Klägerinnen kämen den erlaubten nichtmedizinischen Massagen deutlich näher, sie seien mit einer Maskenpflicht besser vereinbar als Bordelle.
Allerdings dürfen die Betreiber ihre Leistungen nicht im vollen bisherigen Umfang anbieten und müssen Schutz- und Hygienekonzepte einhalten.