Kalbitz will juristisch gegen Ausschluss vorgehen

Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA
Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA

Der Rechtsaußen-Politiker Andreas Kalbitz ist zu Recht aus der AfD ausgeschlossen worden – zu diesem Schluss kam am Samstag das Bundesschiedsgericht der Partei bei einer Sitzung in Stuttgart. Im innerparteilichen Machtkampf bei der AfD bedeutet das Urteil einen Sieg für Parteichef Jörg Meuthen: Auf dessen Betreiben hin hatte der AfD-Bundesvorstand dem brandenburgischen Partei- und Fraktionschef Kalbitz im Mai die Mitgliedschaft aberkannt. Kalbitz kündigte umgehend an, zivilrechtlich gegen das Urteil des Schiedsgerichts vorzugehen.

Das Bundesschiedsgericht habe „die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt“, teilte die Partei am Samstag mit. „Die Annullierung ist rechtsgültig.“ 

Kalbitz wollte sich damit aber noch nicht geschlagen geben: „Ich halte das für unrechtmäßig und werde natürlich alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, die mir zur Verfügung stehen“, sagte er in Stuttgart. Meuthen, der ebenfalls persönlich an der Sitzung des Schiedsgerichts teilnahm, wertete das Urteil hingegen als Bestätigung für seinen Kurs. 

Der AfD-Bundesvorstand hatte den Rauswurf von Kalbitz im Mai damit begründet, dass dieser bei seinem Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen habe. Die HDJ zählt zu den Organisationen, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen.  

Kalbitz bestritt allerdings, Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Er klagte vor dem Berliner Landgericht gegen seinen Ausschluss. Das Gericht entschied im Juni, dass er in der AfD bleiben dürfe, bis das Bundesschiedsgericht der Partei eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft.

Bei dem parteiinternen Streit um Kalbitz geht es auch um die grundsätzliche Frage, ob und in wie weit sich die AfD gegen politische Kräfte am äußersten rechten Rand abgrenzen soll. Meuthen will eine schärfere Abgrenzung durchsetzen, dabei war ihm der profilierte Rechtsaußen-Politiker Kalbitz ein Dorn im Auge.

Innerparteilich hatte es massiv Kritik an dem von Meuthen herbeigeführten Ausschluss gegeben. Der Ko-Chef der AfD-Bundestagsfraktion und Förderer von Kalbitz, Alexander Gauland, etwa hatte den Rauswurf als „falsch und gefährlich für die Partei“ bezeichnet. 

Der 47-jährige Kalbitz war seit Ende 2017 Mitglied des AfD-Bundesvorstands. Er zählt neben dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zu den führenden Köpfen des ultrarechten „Flügels“ in der AfD, der inzwischen formal seine Auflösung verkündet hat.

Der AfD trat Kalbitz noch in deren Gründungsphase im Frühjahr 2013 bei. Der gebürtige Münchner, der erst Jahre nach der Wende in den Osten übersiedelte, ist seit Oktober 2014 Abgeordneter im Potsdamer Landtag. Im April 2017 beerbte er Gauland als AfD-Landesvorsitzender in Brandenburg, seit Ende 2017 war er Fraktionsvorsitzender im Landtag. Trotz seines Rauswurfs blieb er Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, den Vorsitz ließ er aber ruhen.

Aus seiner Vergangenheit wurden in den vergangenen Jahren immer neue Verknüpfungen ins rechtsextreme Lager bekannt. So war Kalbitz im Jahr 2007 bei einem Pfingstlager der HDJ. Ab Ende 2014 war er für kurze Zeit Vorsitzender des von einem ehemaligen SS-Hauptsturmführer mitbegründeten Vereins „Archiv der Zeit“.

In ersten Reaktionen warnten andere Parteien am Samstag vor falschen Schlüssen aus dem Urteil des AfD-Schiedsgerichts. Der Fall Kalbitz habe gezeigt, „wie viele frenetische Unterstützer ein Rechtsextremer mitten in der AfD nach wie vor hat“, sagte CSU-Generalsekretär Markus Blume der „Welt am Sonntag“. Daran ändere der Parteiausschluss nichts.

Der brandenburgische SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte: „Die AfD wird die Geister, die sie rief, nicht los. Ein Rauswurf ändert da noch nichts.“

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