Wegnahme von 50 Katzen ist bei starker Vernachlässigung rechtens

Symbolbild: Katzen
Symbolbild: Katzen

Die Wegnahme von 50 Katzen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtens, wenn die Tiere erheblich vernachlässigt sind. Behörden können die Haustiere dem Halter wegnehmen und auf dessen Kosten anderweitig unterbringen, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Eilanträge eines Manns und einer Frau gegen die Wegnahme ihrer 50 Katzen durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim blieben damit erfolglos.

Die Tiere waren dem Paar im März weggenommen worden, nachdem Amtstierärzte bei Kontrollen festgestellt hatten, dass deutlich mehr Katzen gehalten wurden als erlaubt. Demnach war bereits 2017 der Katzenbestand der Antragstellerin auf fünf kastrierte Katzen beschränkt worden.

Bei einer Durchsuchung wurden 46 ausgewachsene und fünf junge Katzen gefunden. Die Welpen befanden sich in der Schublade eines Kleiderschranks. Eines der Jungtiere war tot und bereits zum Teil verwest. Die beiden Halter gaben an, nichts von den Welpen gewusst zu haben.

Die Kreisverwaltung ordnete ein sofortiges Haltungs- und Betreuungsverbot für Katzen an. Zudem sollten die Halter alle Kosten für die Unterbringung der Katzen und deren tierärztliche Behandlung bis zu einer Veräußerung an Dritte tragen.

Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Die Antragsteller hätten den Überblick über ihren Tierbestand und den körperlichen Zustand ihrer Katzen verloren, urteilten die Richter. Das Haltungsverbot sei ebenfalls rechtens, weil von weiteren Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz auszugehen sei.

Bei vorherigen Kontrollen sei der Zustand der Katzen bereits bemängelt worden, ohne dass zeitnah Abhilfe geschaffen worden sei. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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