Berlin hat den Mindestabstand in Schulen laut einer Gerichtsentscheidung rechtmäßig aufgehoben. Der Unterricht an öffentlichen Schulen könne effektiv nur als Präsenzunterricht erfolgen, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag nach einer Eilentscheidung. Der Unterricht könne aufgrund personeller und räumlicher Zwänge nur in voller Klassenstärke gewährleistet werden. Das sei nur unter Verzicht auf den Mindestabstand möglich.
Am Montag begann das neue Schuljahr in Berlin. Zwei Berliner Schülerinnen und ihre Eltern hatten nach Gerichtsangaben geltend gemacht, dass als Schutz vor einer Corona-Ansteckung auch in der Schule der Mindestabstand einzuhalten sei.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt zwar den Mindestabstand von eineinhalb Metern. Das Land Berlin habe aber „eine ausreichende Anzahl anderer Maßnahmen“ vorgesehen, entschied das Gericht. Es verwies etwa auf die Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts und die Vorgabe, regelmäßig zu lüften und die Hände zu waschen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen erfülle der Staat „seine verfassungsrechtlich vorgesehene Pflicht, Leib und Leben zu schützen“, befanden die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.