Justizministerin Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag noch bis März 2021 aussetzen

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will durch die Corona-Krise überschuldete Unternehmen noch bis März 2021 von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien. Damit bekämen pandemiebedingt überschuldete Unternehmen Zeit, „sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren“, erklärte Lambrecht am Samstag in Berlin. „Damit wollen wir massenhafte Pleiten verhindern und Arbeitsplätze erhalten.“

„Das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt: Die Covid-19-Pandemie ist noch lange nicht überwunden“, erklärte die Ministerin. Viele Unternehmen seien pandemiebedingt in eine finanzielle Schieflage geraten und akut insolvenzgefährdet. 

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll aber nur für Unternehmen gelten, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, betonte die Justizministerin. Bei bereits zahlungsunfähigen Unternehmen sei die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass sie nicht mehr in der Lage seien, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken. „Hier besteht die Gefahr, dass sie auch andere, gesunde Unternehmen in eine Schieflage bringen, zum Beispiel wenn sie die Rechnungen für erfolgte Lieferungen nicht mehr zahlen können.“ 

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei (CDU) zeigte sich offen dafür, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht länger gelten zu lassen. Allerdings sei eine Verlängerung bis ins neue Jahr aus Sicht seiner Fraktion zu lang, sagte er der „Bild“-Zeitung: „Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können.“

Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny, Berichterstatterin für Insolvenzrecht in ihrer Fraktion, wandte ein, der Vorstoß der Ministerin „hilft weder den Firmen, die eine wirtschaftliche Perspektive brauchen, noch den Gläubigern, die in Vertrauen auf die Regierung weiter in Vorleistung gehen“. Sie sagte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag, der Vorstoß sei „ein jämmerlicher Versuch der SPD, die bestehenden wirtschaftlichen Probleme erst nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sichtbar werden zu lassen“. 

Nötig sei vielmehr die für das Frühjahr angekündigte Verbraucherinsolvenzrechtsreform und ein Schutzschirmverfahren für kleine und mittlere Betriebe, sagte Skudelny. „Beides hat die Regierung bis jetzt verschleppt.“

Die Bundesregierung hatte wegen der Corona-Pandemie im März beschlossen, die Antragspflicht für Unternehmen bis Ende September auszusetzen. Dies soll in Bedrängnis geratenen Unternehmen Luft geben.

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