Die Kündigung eines Verwaltungsmitarbeiters, der zwei Wohngeldantragstellern privat Geld lieh, ist laut einer Gerichtsentscheidung unwirksam. Der Sachbearbeiter bearbeitete einen Wohngeldantrag im Jahr 2019 mehrere Monate lang nicht, wie das Arbeitsgericht Köln am Dienstag mitteilte. Als die Antragstellerin ihn auf ihre schwierige Finanzsituation hinwies, übergab der Mann ihr ein zinsloses Darlehen von 500 Euro aus seinem Privatvermögen. Mehrere Wochen später reichte sie Dienstbeschwerde gegen den Mann ein, der den Antrag noch immer nicht bearbeitet hatte.
Das Gericht teilte mit, im weiteren Verlauf habe sich herausgestellt, dass der Sachbearbeiter in noch einem weiteren Fall einem Antragsteller ein Privatdarlehen gewährt hatte. Ihm wurde gekündigt. Er gab demnach an, von der Arbeit überfordert gewesen zu sein, während seine Arbeitgeberin ihm nach eigenen Angaben bereits deutlich weniger Fälle zugeteilt hatte. Sie beklagte, ihr Ruf sei durch sein Verhalten geschädigt worden.
Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung und bekam Recht. Die Kündigung sei nicht das mildeste Mittel gewesen, auf sein Verhalten zu reagieren, entschied das Gericht. Außerdem habe er durch sein Verhalten keinen eigenen Vorteil erzielt. Die Arbeitgeberin hätte andere Maßnahmen in Erwägung ziehen müssen. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.