Noch immer nicht in allen Bundesländern arbeitsfähige klinische Krebsregister

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Symbolbild: Weltkrebstag

Auch nach Jahren gibt es noch nicht in allen Bundesländern arbeitsfähige klinische Krebsregister. Bis Ende dieses Jahres werden voraussichtlich nur acht der insgesamt 18 Register alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) am Montag unter Berufung auf eine Untersuchung des Beratungsunternehmens Prognos berichtete.

Bemängelt werden unter anderem fehlende und unvollständige Datensätze. Zudem würden Neuerkrankungen nicht immer vollzählig an die Krebsregister gemeldet, oder es fehlten wichtige Angaben.

Der Aufbau der bundesweiten klinischen Krebsregister ist im sogenannten Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz geregelt, das im April 2013 in Kraft trat. Sie sollen künftig Daten flächendeckend und nach einheitlichen Kriterien erfassen. Experten erhoffen sich davon bessere Erkenntnisse zur Versorgung von Krebspatienten.

Zum einen sollen die Register die Daten patientenbezogen zusammenfassen und an die behandelnden Ärzte übermitteln oder Auswertungen für Qualitätskonferenzen bereitstellen. So sollen sich die behandelnden Ärzte künftig über den Erfolg ihrer Behandlung informieren und austauschen können.

Zum anderen wird beobachtet, welchen Einfluss einzelne Therapien auf die Prognose und die Lebensqualität der Betroffenen haben. Auch Daten zum Überleben der Patienten werden gesammelt. Dadurch soll die bestmögliche Therapie herausgefiltert werden. 

Der Gesetzgeber setzte ursprünglich eine Frist bis Ende 2017, um die Krebsregister voll arbeitsfähig zu machen. Wiederholt wurde den Ländern eine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.

„Krebsregister sind eine wertvolle Hilfe für die Medizin und leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Krebs“, erklärte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Leider haben es viele Bundesländer auch nach sieben Jahren noch nicht geschafft, voll arbeitsfähige klinische Krebsregister aufzubauen.“ 

Die klinischen Krebsregister sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten epidemiologischen Krebsregistern, die es bereits seit längerem in allen Bundesländern gibt. Sie analysieren unter anderem die Verteilung von Krebserkrankungen nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patienten.

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