„Stillstand auf einigen Baustellen“: Bauverbände warnen vor zehntausenden fehlenden Arbeitskräften vom Westbalkan

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Symbolbild: Handwerker

Vor dem Hintergrund der zum Jahresende auslaufenden Einreiseregeln für Arbeitskräfte vom Westbalkan haben Baufirmen vor einem personellen Engpass gewarnt. Ohne die sogenannte Westbalkan-Regelung könnten allein den Bauverbänden Nordrhein-Westfalen „auf einen Schlag 52.000 Arbeitskräfte wegfallen“, sagte Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). „Dann reden wir ab 2021 über Ausfälle bis hin zum Stillstand auf einigen Baustellen im Bereich des Wohnungsbaus.“

Die Westbalkan-Regelung sieht laut Bundesagentur für Arbeit (BA) vor, dass Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung außer Leiharbeit eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Die Regelung gilt noch bis Jahresende. Schulte-Hiltrop begrüßte, dass die Bundesregierung einen Referentenentwurf für eine Verlängerung vorgelegt habe. Allerdings sei es völlig unverständlich, warum darin eine Obergrenze von 25.000 Einreisenden vorgesehen sei.

„Es geht um Tätigkeiten, für die Sie bei uns niemanden finden – etwa Eisenflechter“, sagte er der Zeitung und verwies darauf, dass in den kommenden Jahren etwa 150.000 der insgesamt 850.000 Beschäftigten in der Bauwirtschaft altersbedingt ausschieden. Die Obergrenze werde die angespannte Situation bloß „unnötig verschärfen“, warnte Schulte-Hiltrop – die Angst vor einer Einwanderung in die Sozialsysteme nannte er „hanebüchen“.

Im ersten Halbjahr erlaubte die BA nach Informationen der „Rheinischen Post“ rund 20.700 Arbeitskräften vom Westbalkan eine Beschäftigung in Deutschland, in gut 5500 Fällen ging es um eine Beschäftigung im Baugewerbe. Das Auswärtige Amt stellte demnach aber von Januar bis Juni nur rund 4800 entsprechende Visa aus. 

Der Rückstand und die insgesamt geringe Zahl der Einreiseerlaubnisse in diesem Jahr sei auf die Corona-Krise mit Einschränkungen der Reisefreiheit und des öffentlichen Lebens in den Herkunftsländern zurückzuführen, berichtete die Zeitung weiter. Insbesondere konnten demnach die deutschen Auslandsvertretungen nur eingeschränkt arbeiten.

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