Die Deutsche Bischofskonferenz hat trotz Kritik von Opfervertretern ein neues Modell zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Kraft gesetzt. Ab dem 1. Januar können Betroffene Anträge auf Geldleistungen stellen – unabhängig davon, ob sie bereits früher Geld bekamen, wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda sagte.
Bei der Höhe orientieren sich die Bischöfe wie bereits im März angekündigt an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Damit ergeben sich Zahlungen von bis zu 50.000 Euro. Die Höhe wird dabei von einem neuen, laut Bätzing unabhängigen Entscheidungsgremium festgelegt.
Bisher gab es kein einheitliches Vorgehen der deutschen Bistümer, weshalb Opfer je nach Ort unterschiedliche Leistungen bekamen. Diese Uneinheitlichkeit und teils nur geringfügigen Zahlungen sorgten für viel Kritik.
Opfervertreter wie die Initiative Eckiger Tisch kritisierten aber auch die neuen Pläne der Bischöfe zuletzt scharf. Sie verwiesen dabei auch auf eine Verständigung aus dem vergangenen Jahr, wonach bis zu 400.000 Euro pro Opfer fließen könnten.